In den vergangenen Jahren hat die Wasserversorgungsgenossenschaft Zweisimmen (WVGZ) festgestellt, dass an Hydranten durch diverse Firmen und Privatpersonen ohne Bewilligung und Verrechnung Wasser bezogen wurde. Die WVGZ weist die Wasserbezüger ab Hydranten darauf hin, dass ein Bezug bewilligungs- und kostenpflichtig ist. Für allfällige Schäden durch unberechtigten Wasserbezug haften die Wasserbezüger.
Der Vorstand hat diesbezüglich eine neue Verordnung ausgearbeitet, welche ab September 2020 in Kraft tritt. Neu müssen alle Wasserbezüge ab Hydrant im Voraus per Formular eine Bewilligung beim Brunnenmeister oder dem Stv. Brunnenmeister einholen. Andernfalls ist die WVGZ gezwungen, die entsprechenden Firmen bzw. Privatpersonen zu büssen.
⇒ Sie finden die Verordnung und das Bewilligungsformular unter der Rubrik: UNSER WASSER / Wasserbezug ab Hydrant
Das Erteilen der Bewilligung, sowie die Abgabe und Rücknahme der Rückflussverhinderer erfolgen zu den üblichen Geschäftszeiten durch:
Brunnenmeister «Hansjörg Zeller» Zeller Sanitär Heizung 033 722 02 08